„Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.“

(Albert Einstein)

Das Wohl und der Schutz der Kinder ist die Pflicht jedes Erwachsenen. Die Förderung des Wohlergehens und die Gewährleistung einer gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen muss von allen getragen werden. Kinderschutz muss als Bestandteil einer gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen verstanden und nicht nur auf die Abwendung von Gefahren begrenzt sein. Ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen der Kinder soll unser erstes Gebot sein.

Für die Sportvereine geht es darum, dass sie ein Ort sein wollen, an dem Kinder und Jugendliche Stärken entwickeln, Teamgeist, Freundschaft, sowie Fairplay und Freude erfahren. Wir sind mit verantwortlich dafür, dass sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen und gut entwickeln. Wir fördern durch unsere Begleitung und unser Vorbild deren Wohl, schützen ihre Rechte und respektieren ihre Grenzen.

Wir sind uns bewusst, dass Kinder auch bei uns Situationen erleben können, die sie schädigen. Wenn uns dies bekannt wird, oder wir dies zu befürchten haben, werden wir alles uns mögliche tun, um die Gefahren abzuwenden (AK Kinderschutz, Ansprechpartner, Ehrenkodex, etc.).

Wir haben klare Handlungsrichtlinien und Präventionsstrategien entwickelt und konkrete Möglichkeiten der Hilfestellung und Beratung geschaffen, um in Krisensituationen handlungsfähig zu bleiben

Wir erwarten von allen, die mit Kindern arbeiten...

...dass sie verantwortungsbewusst mit Kindern umgehen

...sich zu engagieren

...sich zu informieren

...genau hinzuschauen

...beizutragen, dass nichts verdrängt wird

...Hilfe zu suchen

Der Schutz der Kinder vor Gewalt und Missbrauch muss in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gewährleistet sein.