Wegen der Verlängerung des Lockdowns und der wegen ungeklärter Hallenöffnungen sowie in den Ferienzeiträumen geringen Anzahl an Terminen für den Mannschaftsspielbetrieb bis Juni 2021, hält das Präsidium als Entscheidungsgremium gemäß Wettspielordnung (HWO) A 1.4 die Fortsetzung eines Spielbetriebs für nicht möglich und hat deshalb folgende Festlegungen getroffen:

Entscheidung Spielbetrieb 2020/2021

Punktspielbetrieb Erwachsene und Jugend

Der Punktspielbetrieb gemäß HWO A 11.2 im Erwachsenenbereich wird in allen Spielklassen des HaTTV mit sofortiger Wirkung abgebrochen (Entscheidung gemäß HWO M 2 Punkt 5). Die Spielzeit wird für alle diese Spielklassen für ungültig erklärt (Entscheidung gemäß HWO M 2 Punkt 6); die Folgen dieser Entscheidung werden unter „Wertung der Punktspiele aus der Spielzeit 2020/2021“ und „Vorbereitung auf die Spielzeit 2021/2022“ erläutert.

Der Verband hofft auf einen Rückgang der Inzidenzzahlen und eine Öffnung der Sporthallen, damit unter entsprechenden Hygienemaßnahmen der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Über einen Ersatzspielbetrieb bei Erwachsenen und der Jugend werden wir informieren, sobald abzusehen ist, wann der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

Wertung der Punktspiele aus der Spielzeit 2020/2021

Weil die Spielzeit im Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen in allen Spielklassen des HaTTV abgebrochen und für ungültig erklärt worden ist, werden sämtliche geplanten und noch nicht ausgetragenen Mannschaftskämpfe gestrichen. Es gibt durch den Beschluss zur Ungültigkeit der Spielzeit 2020/2021 in diesen Spielklassen keine Auf- und keine Absteiger, keine Relegationsplätze und keine „zurückgezogenen Mannschaften“. Es wird quasi so getan, als ob die Spielzeit 2020/2021 nicht stattgefunden hätte.

Absolvierte Einsätze und entsprechende Spielerergebnisse von Spielern aus der Spielzeit 2020/2021 werden– auch wenn sie in einem Punktspielbetrieb erzielt wurden, der für ungültig erklärt wurde – gemäß HWO E 3 (u.a. für die Berechnung der TTR-Werte) gewertet.

Weil der Bundestag des DTTB im November 2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, gibt es unabhängig von der Anzahl der Einsätze der gemeldeten Spieler keine Neu-Erteilung von Reservespieler-Vermerken aus der Spielzeit 2020/2021 – und damit auch nicht zur Vorrunde 2021/2022. Für Akteure, die als Reservespieler in die Saison 2020/2021 gestartet sind und durch die Zahl ihrer Einsätze bei Punktspielen der Vorrunde wieder zu Stammspielern werden wollten, gab es eine COVID-19-bedingte Erleichterung: Statt bislang drei Teilnahmen an Punktspielen (gemäß Ziffer 1.3.2 des Abschnitts H der HWO) reichte in der Saison 2020/21 in der Vorrunde aus, wenn ein gemeldeter Reservespieler einmal im Einzel an einem Punktspiel seines Vereins teilgenommen hat. Anschließend durften und dürfen die Aktiven dann wieder als Stammspieler gemeldet werden.

Die Bestimmungen zur Berechnung der TTR-Werte bleiben unverändert. Wie der DTTB nach Rückfrage bestätigt hat, werden auch die Vorgaben für den sog. „Inaktivitätsabzug“ nicht geändert. Dabei ist unerheblich, dass das Fehlen von Ergebnissen auf die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen und der betreffende Spieler/die betreffende Spielerin „schuldlos“ ist. Der TTR-Wert bildet die Spielstärke ab, die nachvollziehbar mangels Trainierens und Spielens (dokumentiert über Ergebnisse in der Datenbank) abgenommen hat.

Es handelt sich deshalb keinesfalls um eine „Bestrafung“, sondern um die technische Umsetzung eines nachvollziehbaren Vorgangs.

Vorbereitung auf die Spielzeit 2021/2022

Für die Spielzeit 2021/2022 erhalten alle Mannschaften, die nach Abschluss der Vereinsmeldung und zum Start der Spielzeit 2020/2021 verbindlich in die Ligenzusammenstellung eingeteilt worden waren, erneut das Startrecht in genau dieser Spielklasse.

Mit der Vereinsmeldung kann von Mitte Mai bis 10. Juni 2021 – wie in den Vorjahren – dieses Startrecht wahrgenommen werden, es kann auch ein Spielklassenverzicht (Rückzug) oder eine Bereitschaft zum Spielen in der nächsthöheren Spielklasse gemeldet werden.

Sollte nach der Vereinsmeldung und der daraus resultierenden Ligeneinteilung 2021/2022 in einer Spielklasse die Sollstärke von (einer) Gruppe/n noch nicht erreicht worden sein, wird gemäß den einschlägigen Vorschriften der Wettspielordnung F 3.4.8 aufgefüllt. Dabei werden alle Mannschaften berücksichtigt, die in der Ligenzusammenstellung der Spielzeit 2020/2021 in der Spielklasse direkt unterhalb verbindlich eingeteilt worden sind.

Grundlage für die Auffüllregelung ist die Platzierung in der Spielzeit 2019/2020.